condtions

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1. Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zur mietweisen Überlassung von Serviced Apartments der Karwendelstraße Betriebsgesellschaft mbH (nachfolgend kurz „Serviced Apartment Betreiber“) zur Beherbergung sowie für alle in diesem Zusammenhang erbrachten weiteren Leistungen von dem Serviced Apartment Betreiber für den Kunden. Der Serviced Apartment Betreiber darf seine Leistungen auch durch Dritte erbringen.

2. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

2. Vertragsabschluss

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch den Serviced Apartment Betreiber zustande. Dem Serviced Apartment Betreiber steht es frei, den Antrag schriftlich, in Textform (E-Mail) oder schlüssig durch Leistungserbringung anzunehmen.

2. Tätigt der Kunde eine Gruppenbuchung, kommt ein sogenannter Kontingentvertrag zustande. Der Kontingentvertrag wird ergänzend in einer weiteren zwischen dem Serviced Apartment Betreiber und dem Kunden abzuschließenden Vereinbarung geregelt. Der Kunde haftet im Rahmen dieses Kontingentvertrags für alle Schäden, die der Endnutzer schuldhaft verursacht.

3. Eine Gruppenbuchung liegt vor, wenn durch einen Kunden im Wege eines oder mehrere Buchungsvorgänge mehr als 10 Serviced Apartments, die im zeitlichen und/oder sachlichen Zusammenhang liegen, gebucht werden. Eine Gruppenbuchung ist unabhängig vom Weg der Buchung. Diese kann telefonisch, per, per E-Mail, schriftlich, oder auf anderem Wege erfolgen.

4. Vertragspartner werden ausschließlich der Kunde und der Serviced Apartment Betreiber. Hat ein Dritter für den Kunden gebucht, z.B. ein Vermittler oder ein Unternehmen für seine Mitarbeiter, dass nicht selbst Vertragspartner werden will, haftet er dem Serviced Apartment Betreiber gegenüber zusammen mit dem Kunden für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag als Gesamtschuldner.

3. Rücktritt des Serviced Apartment Betreibers

1. Wird eine vereinbarte oder auf der Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangte Vorauszahlung nicht fristgemäß geleistet, so ist der Serviced Apartment Betreiber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Darüber hinaus kann der Serviced Haus Betreiber Schadensersatzansprüche gegenüber dem Kunden geltend machen.

2. Der Serviced Apartment Betreiber ist darüber hinaus berechtigt aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn:

  • höhere Gewalt oder andere vom Serviced Apartment Betreiber nicht zu vertretenden Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • das Serviced Apartment unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen (z. B. in der Person des Kunden oder Endnutzers) gebucht wurde;
  • der Serviced Apartment Betreiber begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme seiner Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Serviced Apartment Betreibers in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- und Organisationsbereichs des Serviced Apartment Betreibers zuzurechnen ist;
  • der Kunde oder der Endnutzer das Serviced Apartment unbefugt einem Dritten überlässt;
    der Kunde oder der Endnutzer das Serviced Apartment vertragswidrig, z.B. gewerblich oder zu anderen nicht mit der bloßen Übernachtung unmittelbar im Zusammenhang stehenden Zwecke nutzt oder gebraucht;
  • der Kunde oder der Endnutzer die Ruhe des Serviced Apartment Hauses fortgesetzt und nachhaltig stört.

3. War der Rücktritt der Serviced Apartment Betreibers berechtigt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz.

4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme von Leistunge

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Serviced Apartment Betreiber geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn der Service Apartment Betreiber der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.

2. Sofern zwischen dem Serviced Apartment Betreiber und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Serviced Apartment Betreiber auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Serviced Apartment Betreiber ausübt.

3. Besteht zugunsten des Kunden weder ein vertragliches noch ein gesetzliches Rücktrittsrecht behält der Serviced Apartment Betreiber trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Der Serviced Apartment Betreiber muss sich jedoch die Einnahmen aus einer anderweitigen Überlassung des Serviced Apartments sowie die ersparten Aufwendungen anrechnen lassen. Werden die Servied Apartments nicht anderweitig vermietet, so kann der Serviced Apartment Betreiber den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Soweit nicht anderweitig vereinbart, ist der Kunde in diesem Fall verpflichtet, 80 % des Gesamtpreises zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

4. Der Kunde ist berechtigt, innerhalb von 24 Stunden nach erfolgter Buchung kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt erfolgt in Textform (E-Mail). Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist der Zugang der Erklärung beim Serviced Apartment Betreiber.

5. Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Kunde das gebuchte Serviced Apartment oder die gebuchten Leistungen, ohne dies dem Serviced Apartment Betreiber rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.

5. Anreise, Übergabe des Serviced Apartments

1. Die Überlassung des Serviced Apartments erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken.

2. Der Kunde hat Anspruch auf Bereitstellung eines Serviced Apartments der gebuchten Kategorie. Er hat keinen Anspruch auf die Zurverfügungstellung eines bestimmten Serviced Apartments, soweit nicht anders vereinbart.

6. Leistungen, Preis, Zahlung, Aufrechnung

1. Leistungen des Serviced Apartment Betreibers sind die Überlassung von Apartments, die Erbringung weiterer Leistungen wie beispielsweise Stellplatzvermietung, Auslagen für den Kunden bei Dritten, bezogene Leistungen Dritter, Steuern, lokale und staatliche Gebühren und weitere Kosten, die durch oder in Folge der Beherbergung des Kunden entstehen wie beispielsweise auch verursachte Schäden durch den Kunden. Die angebotenen Preise gelten nur für das Gesamtvolumen. Sollten einzelne Teile aus dem Gesamtvolumen storniert oder geändert werden, so behält sich der Servcied Apartment Betreiber einen Rücktritt bzw. eine Neukalkulation des verbindlichen Umfangs vor.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Überlassung des Serviced Apartments sowie für die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise zu zahlen (Gesamtpreis). Kann eine konkrete Preisabsprache nicht festgestellt werden, so gelten die im Serviced Apartments Haus zum jeweiligen Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Preise als vereinbart. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über den Serviced Apartment Betreiber beauftragte Leistungen Dritter, deren Vergütung von dem Serviced Apartment Betreiber verauslagt wird.

3. Die vereinbarten Preise beinhalten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer werden die Preise entsprechend angepasst. Sofern zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung mehr als vier Monate liegen und sich während dieses Zeitraums die für das Serviced Apartment Haus geltenden Preise erhöht haben, kann der Serviced Apartment Betreiber die vertraglich vereinbarten Preise angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben. Nachträgliche Änderungen der Leistungen können zu einer entsprechenden Preisanpassung nach den für das Serviced Apartment Haus für den zusätzlichen Leistungsteil geltenden Preisen füh

4. Der Übernachtungspreis ist ein Pauschalpreis und beinhaltet grundsätzlich alle anfallenden Nebenkosten. In den Preisen nicht enthalten sind etwa anfallende öffentliche Abgaben wie z.B. Kurtaxen, Kulturförderabgaben (sog. „Bettensteuer“), etc. Die jeweiligen Beträge werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.

5. Leistungen des Serviced Apartment Betreibers sind sofort nach Buchung und / oder Leistungserbringung und / oder Zugang einer Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Serviced Apartment Betreiber kann die unverzügliche Zahlung jederzeit vom Kunde verlangen. Der Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 7 Bankarbeitstagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet. Für jede Mahnung muss der Kunde einen pauschalierten Betrag für die entstehenden Mahnkosten in Höhe von € 10,00 erstatten. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass dem Serviced Apartment Betreiber keine oder wesentlich geringere Mahnkosten entstanden sind.  Bei Kunden, die keine Verbraucher sind, kann der Serviced Apartment Betreiber stattdessen auch den Anspruch aus § 288 Abs. 5 BGB geltend machen.

6. Der Serviced Apartment Betreiber ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in einer vom Serviced Apartment Betreiber zu bestimmenden Form (Kreditkartengarantie, Anzahlung oder Vorauszahlung) zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und / oder der Sicherheitsleistung und die Zahlungstermine können im Vertrag vereinbart werden.
7. In begründeten Fällen (z. B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges) ist der Serviced Apartment Betreiber berechtigt, eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder eine erhöhte Sicherheitsleistung in Höhe der zu erwartenden Beherbergungskosten zu verlangen.
8. Der Serviced Apartment Betreiber ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder eine Sicherheitsleistung zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß den vorstehenden Regelungen geleistet wurde.
9. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird der Übernachtungspreis, alle sonstigen vereinbarten Entgelte sowie etwaige bei der Abreise vorhandene Schäden und Inventarfehlstände der vom Kunden bei der Buchung anzugebenden Kreditkarte belastet. Der Kunde ermächtigt den Serviced Apartment Betreiber sowie dessen Inkassobevollmächtigte hierzu bereits alle fällig werdenden Beträge von der vom Kunden bei der Buchung benannten, bei Vertragsabschluss vorgelegten oder vom Kunden nachträglich vorgelegten oder zusätzlich benannten Kreditkarte abzubuchen.
10. Der Kunde kann gegenüber Forderungen des Serviced Apartment Betreibers nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüb

7. Gebrauch / Nutzung des Serviced Apartments

1. Der Serviced Apartment Betreiber überlasst dem Kunden das Serviced Apartment ausschließlich zu Beherbergungszwecken und ausschließlich zum vorübergehenden Gebrauch. Die Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an nicht im Vertrag benannte Dritte ist ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Serviced Apartment Betreibers nicht gestattet.
2. Tierhaltung ist individuell vor Ort abzusprechen.

3. Alle Serviced Apartments sind Nichtraucherapartments. Sollte trotzdem im Serviced Apartment geraucht werden, wird ein pauschaler Schadensersatz für die gesondert anfallenden Reinigungskosten sowie etwaige Umsatzeinbußen aufgrund einer (vorübergehenden) Nichtvermietbarkeit des Apartments in Höhe von pauschal € 500,00 fällig. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche des Serviced Apartment Betreibers bleiben unberührt

4. In den Gemeinschaftsräumen stehen dem Kunden Waschmaschinen und Trockner als Service zur Verfügung. Diese Geräte werden auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Kunden benutzt. Der Kunde hat die Geräte vor Benutzung gründlich auf Beschädigungen und Rückstande zu überprüfen und den Serviced Apartment Betreiber im Falle von Beschädigungen oder Fehlfunktionen unverzüglich zu benachrichtigen. Der Serviced Apartment Betreiber haftet nicht für Wäsche, die liegengelassen, gestohlen, verfärbt, auf andere Weise beschmutzt, eingelaufen oder auf andere Weise beschädigt wurde. Nach Benutzung sind die Geräte wieder in einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand für die Benutzung durch andere Gäste des Serviced Apartment Hauses zu hinterlassen.

8. Behandlung der Serviced Apartments

1. Für das Serviced Apartment erhält der Kunde bei Einzug einen Haus-/Türschlüssel bzw. Karte sowie ggf. weitere Zutritts- und Zugangsmittel, die bei Abreise dem Serviced Apartment Betreiber zurückzugeben sind.
2. Der Kunde hat das Serviced Apartment sowie die Gemeinschaftsräume und -einrichtungen pfleglich und schonend zu behandeln.
3. Das Inventar der Serviced Apartments darf nicht entfernt werden. Die Anbringung bzw. das Aufstellen von Dekorationsgegenständen an den Wänden ist untersagt.
4. Der Kunde haftet dem Serviced Apartment Betreiber für Schäden, die durch Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht verursacht werden, insbesondere auch, wenn die Räume unzureichend gelüftet, gereinigt, beheizt oder nicht ausreichend gegen Frost geschützt werden.

9. Haftung

1. Die Haftung des Serviced Apartment Betreibers ist auf die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. Im Übrigen haftet der Serviced Apartment Betreibers für seine Verpflichtungen gegenüber dem Kunden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der vorstehende und sämtliche sonstigen in diesen AGB enthaltenen Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen des Serviced Apartment Betreibers gelten nur, sofern keine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt.
2. Erkennbare Mängel oder sonstige Schäden im oder am Serviced Apartment oder dessen Einrichtung sind dem Serviced Apartment Betreiber vom Kunden unverzüglich anzuzeigen. Für durch verspätete Anzeige verursachte weitere Schäden haftet der Kunde. Der Geltendmachung von weitergehenden Schadenersatzansprüchen bleibt unberührt.
3. Für vom Kunden eingebrachte Sachen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die gesetzlichen Haftungshöchstbeträge der § 701 ff. BGB. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nachdem er von dem Verlust, der Zerstörung oder der Beschädigung Kenntnis erlangt hat, dem Serviced Apartment Betreiber Anzeige macht (§ 703 BGB).
4. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf dessen Anfrage, Risiko und Erstattung der hierfür anfallenden Kosten nachgesandt. Der Serviced Apartment Betreiber bewahrt die Sachen sechs Monate nach Anzeige des Fundes gegenüber dem Empfangsberechtigten oder der zuständigen Behörde auf. Der Serviced Apartment Betreiber ist berechtigt und auf Anordnung der zuständigen Behörde verpflichtet, die Sache an die zuständige Behörde abzuliefern. Nach Ablauf der sechsmonatigen Aufbewahrungszeit erwirbt der Serviced Apartment Betreiber Eigentum an der Sache, wenn der Empfangsberechtigte weder bekannt geworden ist, noch sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat. Wegen der dem Serviced Apartment Betreiber zustehenden Aufwendungsersatzansprüche für die Verwahrung und Erhaltung der Sache sowie des dem Serviced Apartment Betreiber zustehenden Finderlohns wird auf die §§ 970, 971 BGB verwiesen. Die gesetzlichen Regelungen der §§ 965 ff. BGB bleiben im Übrigen unberührt.
5. Soweit dem Kunden Stellplätze in einer Tiefgarage oder auf einem Parkplatz des Serviced Apartment Hauses (entgeltlich oder unentgeltlich) zur Verfügung gestellt werden, kommt hierdurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht des Serviced Apartment Betreibers besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des Serviced Apartment Hauses abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeug und deren Inhalte haftet der Serviced Apartment Betreiber nicht, soweit der Serviced Apartment Betreiber, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem Falle muss der Schaden spätestens vor Verlassen des Grundstücks gegenüber dem Serviced Apartment Betreiber geltend gemacht werden.

10. Betreten des Serviced Apartments

1. Der Serviced Apartment Betreiber, dessen Beauftragte oder Bevollmächtigte sind im Rahmen der vom Kunden gebuchten Zusatzleistungen (z.B. Reinigung, Betten- und Handtuchwechsel, Einkaufsservice, etc.) jederzeit berechtigt, das Serviced Apartment zu betreten. Die Leistungserbringung erfolgt in der Regel im Rahmen der mit dem Kunden vorabgestimmten Leistungszeiten. Können Leistungszeiten im Einzelfall nicht eingehalten werden, ist die Leistungserbringung unter Wahrung der größtmöglichen Rücksichtnahme gegenüber dem Kunden (z.B. Ankündigung des Eintritts durch Klopfzeichen, sorgfältiges sich vergewissern, dass der Kunde nicht gestört wird, etc.) vorzunehmen. Ein Anspruch auf Leistungserbringung zu einer bestimmten Tageszeit besteht nicht.
2. Bei Gefahr ist dem Serviced Apartment Betreiber, dessen Beauftragte oder Bevollmächtigte der Zutritt zu jeder Tages- und Nachtzeit gestattet.
3. Im Übrigen sind der Serviced Apartment Betreiber, dessen Beauftragte oder Bevollmächtigte zum Betreten des Serviced Apartments zum Zwecke der Besichtigung und Prüfung nach vorheriger Anmeldung berechtigt.
4. Bei Abwesenheit des Kunden von mehr als 2 Wochen hat er alle Wasserzuläufe zu schließen und den Schlüssel/die Karte beim Serviced Apartment Betreiber zu hinterlegen.

11. Laufzeit des Beherbergungsvertrages

1. Eine Buchung kann für mindestens 3 Tage und für höchstens 6 Monate (inklusive etwaiger Vertragsverlängerung) vorgenommen werden. Eine stillschweigende Verlängerung durch fortgesetzten Gebrauch findet nicht statt.
2. Preiserhöhungen bei Vertragsverlängerungen/ Neubuchungen bleiben vorbehalten.

12. Rückgabe des Serviced Apartments

1. Am Abreisetag ist das Serviced Apartment sauber, vollständig geräumt und im selben Zustand wie bei der Anreise bis spätestens 12:00 Uhr zurück. Auf vorstehend Ziffer V. Nr. 3 wird verwiesen.
2. Bei verspäteter Rückgabe am Abreisetag kann der Serviced Apartment Betreiber über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Serviced Apartments bis 18:00 Uhr einen Betrag in Höhe von 50% des vollen Übernachtungspreises (Tagespreis des Hotels) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr einen Betrag in Höhe von 100 %. Dem Kunden steht es frei dem Serviced Apartment Betreiber nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Serviced Apartment Betreiber steht ebenso der Nachweis eines höheren Schadens frei.

3. Bei Abreise sind:

  • alle Fenster zu schließen;
  • die Zimmerkarte aus dem Kartenslot zu entfernen;
  • sämtlicher Müll in die dafür vorgesehenen Mülltonnen zu entsorgen;
  • alle Schlüssel/Karten und sonst überlassenen Zutritts- und Zugangsmittel des Serviced Apartments an der Rezeption zu hinterlegen;
  • alle etwaig gebuchten Zusatzleistungen (Sachmittel) vollständig in den bei Einzug erhaltenen Boxen bereitzustellen.
4. Die Endreinigung wird vom Serviced Apartment Betreiber durchgeführt und nur bei außergewöhnlich starken Verschmutzungen mit zusätzlich entstehenden Reinigungskosten im Rahmen einer Sonderreinigung dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies gilt auch bei während des Aufenthalts des Kunden erkannten übermäßigen Verunreinigungen. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des Serviced Apartment Betreibers wegen übermäßiger Verschmutzung bleiben vorbehalten.
5. Etwaige Beschädigungen im oder am Serviced Apartment, Beschädigungen oder das Fehlen von Inventar oder Beschädigungen der Gemeinschaftsflächen und/oder deren Einrichtungen werden über die vom Kunden bei der Buchung anzugebenden Kreditkarte abgerechnet. Im Falle der Einräumung alternativer Zahlungsmethoden und der Stellung einer anderweitig vereinbarten Sicherheit, werden entsprechende Schäden und Inventarfehlstände mit dieser Sicherheit verrechnet, soweit diese nicht vorher in Anspruch genommen wurde. Etwaige über das beim Kunden zur Verfügung stehende Kreditartenlimit oder über die anderweitig zur Verfügung gestellte Sicherheit hinausgehende Schäden werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt und, soweit bereits bei Abreise im Rahmen der Rückgabe erkannt, mit der Schlussrechnung abgerechnet.

13. Verjährung

1. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen den Serviced Apartment Betreiber aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag verjähren in einem Jahr. Für den Beginn der Verjährung gilt § 199 Abs. 1 BGB. Die Verjährungsverkürzung gilt nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Serviced Apartment Betreibers beruhen oder bei der Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit.

14. Schlussbestimmungen

1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
2. Im kaufmännischen Verkehr ist ausschließlicher Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, München. Der Serviced Apartment Betreiber kann den Kunden nach seiner Wahl aber auch am Standort des jeweiligen Serviced Apartment Hauses oder am Sitz des Kunden verklagen. Das Gleiche gilt jeweils, sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
3. Erfüllungs- und Zahlungsort ist im kaufmännischen Verkehr der Standort des jeweiligen Serviced Apartment Hauses.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berüh Der Kunde und der Serviced Apartment Betreiber verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsteile wirtschaftlich gewollt haben. Das Gleiche gilt im Falle von etwaigen Regelungslücken.

Dachau, 5. Mai 2022

TOP

Wir haben Betriebsferien von 22.12.2023-07.01.2024

(Anreise ab 08.01.2024 wieder möglich)

Liebe Gäste, wir machen Weihnachtsurlaub! Vom 22.12.2023-07.01.2024 haben wir Betriebsferien, wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten, einen guten Rutsch und einen guten Start ins neue Jahr!

Ihr Team vom FreshSuites & Bar